4. Call: INT04/2024 – Priorität 1 (SZ 1.1) und 2 (SZ 2.4 und 2.7)
1. Themen und Budget des Calls
Im Rahmen dieses Calls INT04/2024 stehen insgesamt max. 24.000.000 EUR EFRE zur Verfügung:
Priorität 1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
Spezifisches Ziel 1.1: Forschung und Innovation – geplantes Budget des Aufrufes bis zu: 7.000.000 EUR EFRE
Priorität 2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
Spezifisches Ziel 2.4: Anpassung an den Klimawandel – geplantes Budget des Aufrufes bis zu: 10.000.000 EUR EFRE
Spezifisches Ziel 2.7: Naturschutz und Biodiversität – geplantes Budget des Aufrufes bis zu: 7.000.000 EUR EFRE
2. Termin der Antragstellung
Vom 06.05.2024 (8:00 Uhr) bis zum 30.08.2024 (16:00 Uhr)
3. Form der Antragstellung
Der Förderantrag ist online vom Leadpartner über das Jems zu stellen.
Der Förderantrag wird im Jems in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt. Beide Sprachversionen müssen inhaltlich gleich sein.
Spätestens 14 Kalendertage nach Ende des Calls muss die unterschriebene Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag im Papieroriginal im Gemeinsamen Sekretariat vorliegen. (siehe Ziff. 12)
Zugang zum Jems: https://jems-interreg6a.net/
oder über die Programm-Website: www.interreg6a.net
Handreichungen zum Jems: https://test.interreg6a.net/jems/
Anträge können vorab mit Hilfe des Offline-Antragsformulars vorbereitet werden!
https://test.interreg6a.net/antragstellung/
Jems Helpdesk: jems@interreg6a.net
4. Beispielhafte Mittelempfänger
Priorität 1
- kleine und mittlere Unternehmen
- Verkehrsunternehmen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Technologietransferzentren
- Wirtschaftsnahe Einrichtungen
- lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie Stellen der staatlichen Verwaltung.
Das Programm ermutigt insbesondere breite Projektpartnerschaften in den Zukunftsfeldern Kreislaufwirtschaft, Energie und Mobilität, die zum einen Innovationsakteure aus dem Wissenschafts- und Forschungssektor einbinden, aber auch konkrete wirtschaftliche Akteure und deren Netzwerke in die Projektaktivitäten miteinbeziehen.
Priorität 2
- lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie staatliche Verwaltungen
- Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner nimmt am Projekt teil – beide mit EFRE-Mitteln.
Die Projektpartner benennen einen federführenden Partner (Leadpartner).
Im Programm dürfen nur öffentliche Organisationen die Rolle des Leadpartners übernehmen (Programmhandbuch Kapitel 2.1 Projektpartnerschaft).
5. Programmgebiet
Im Normalfall haben alle Projektpartner ihren Sitz in den teilnehmenden Regionen des Programmgebiets (Programmhandbuch Kapitel 1.3 Programmgebiet). Soweit ein effektiverer und höherer grenzübergreifender Mehrwert der Projekte möglich wird, ermutigt das Programm dazu auch Projektpartner aus den übrigen deutsch-polnischen Fördergebieten programmübergreifend in die Projektumsetzung einzubeziehen.
In darüber hinaus begründeten Ausnahmefällen können auch Projektpartner mit Sitz außerhalb des Programmraums an einem Interreg-Projekt teilnehmen. Entscheidende Voraussetzung ist, dass die projektbezogenen Aktivitäten des Partners für den Programmraum durchgeführt werden, einen sichtbaren Mehrwert für diesen erzielen und für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind.
6. Thematischer Bereich der Förderanträge
Im Kooperationsprogramm sind Besonderheiten der jeweiligen Spezifischen Ziele festgelegt, die bei der Bewertung der Förderanträge berücksichtigt werden. Strategische Projekte, die programmraumübergreifende Herausforderungen adressieren sind besonders willkommen.
Nähere Informationen über Ziele der Förderung und erwartete Maßnahmenarten finden Sie unter folgendem Link: für Priorität 1 und für Priorität 2 sowie im Programmhandbuch Kapitel 1.2 Programmprioritäten.
7. Fördersatz der Projekte
Im Rahmen des Programms können Projekte eine Unterstützung aus dem EFRE in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben erhalten.
Für die Projektvorbereitungskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.560,00 EUR EFRE beantragt werden.
Für die Projektabschlusskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 6.720,00 EUR EFRE beantragt werden.
Die Förderfähigkeitsregeln sind dem Programmhandbuch Kapitel 4 Regeln zur Förderfähigkeit von Ausgaben zu entnehmen.
8. Reguläre Projekte und Kleinteilige Projekte
Als reguläre Projekte gelten die Projekte mit einem Gesamtbudget größer als 200.000 EUR.
Projekte, die ein Gesamtbudget bis maximal 200.000 EUR haben und nicht innerhalb des Kleinprojektfonds (KPF) durchgeführt werden, sind als Kleinteilige Projekte zu behandeln (Programmhandbuch Kapitel 4.4.3 Draft Budget).
Förderanträge in diesem Call müssen ein Mindestbudget von über 50.000 EUR EFRE haben.
9. Projektauswahl
Die Bestimmungen zur Projektbewertung befinden sich im Programmhandbuch Kapitel 3.3 Projektauswahl.
10. Erwarteter Projektauswahltermin
Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 gefasst. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens bekanntgemacht (voraussichtlich Januar 2025).
11. Rechtsbehelft
Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen.
Das Beschwerdeverfahren ist im Programmhandbuch Kapitel 3.4 Beschwerdeverfahren beschrieben.
12. Anlagen bei Antragstellung
Anlagen bei Antragstellung (Phase 1) sind dem Programmhandbuch Kapitel 8.2 zu entnehmen. Folgende Vorlagen sind unverändert zu verwenden:
- Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag (DE, PL)
- Partnerschaftsvereinbarung zur Regelung der Rechte und Pflichten der Partner bei der Projektumsetzung (DE, PL)
- Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PL)
- Verpflichtungserklärung Assoziierter Partner (DE, PL).
13. Antragsberatung
Ihre Projektideen können Sie individuell auf Grundlage einer Projektskizze besprechen. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Gemeinsamen Sekretariat.
Projektskizze:
Projektskizze
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Gemeinsames Sekretariat Interreg VI A
Ernst-Thälmann-Str. 4
D – 17321 Löcknitz
E-Mail: info@interreg6a.net